Konzeption der 24 Stunden Assistenz / Pflege

 

„trauminsel“: Integrierter Lebensraum für Menschen mit Behinderung mit bis zu

„Rund um die  Uhr“ Assistenz- bzw. Pflegebedarf  im Projekt 47 drei

 

 

„Denn eine Gemeinschaft

ist wie eine Kette,

sie ist so stark

wie das schwächste

Glied“


Lage:  

In Augsburg 

Die  Gemeinschaft besteht aus 5 Personen und wird in eine Hausgemeinschaft mit verlässlicher Nachbarschaft integriert, in der ein nachbarschaftliches Miteinander für alle Generationen, Alleinstehende und Familien ermöglicht wird. 

Initiatoren für den Lebensraum der Menschen mit Behinderung im Dachgeschoss:

Rebecca und Elke Klein


Voraussetzungen für den Einzug:

 

Rund um die Uhr  Assistenz/Pflege  d.h. Pflegestufe II oder III

Mindestens 2 (3) der Bewohner mit folgender Voraussetzung:

·Menschen mit schweren Kommunikationsbeeinträchtigungen unter Einbeziehung von FC (Gestützte Kommunikation), das sind Menschen mit Autismus, bzw. autistischen Zügen, Menschen mit chromosomalen Erkrankungen, Menschen mit Cerebralparese, sonstige FC-Nutzer.

·Altersstruktur: günstig zwischen 20 und 40

·Geschlecht: gemischt

·  Zeitrahmen: Beginn des Projekts 2008   

    Fertigstellung des Projekts ab 2012


 

Was wir wollen:

 

·Größtmögliche Selbstbestimmung durch advokatorische persönliche Assistenz

·Lebenslang gesicherte Anwendung von FC

 (zur Kommunikation und zur Erweiterung der Handlungskompetenz)

·Individueller Assistenz/Pflegeplan mit dem Assistenznehmer erarbeitet

·Individuelle Tages- und Wochenstruktur mit dem Assistenznehmer erarbeitet

·Vertraute häusliche Umgebung

·Großfamilienähnliche Gemeinschaft im gesamten Haus

·Einbindung in das Stadtviertel

·Bleiberecht bis zum Lebensende

·Versorgungssicherheit und Qualitätssicherung (wird durch den Assistenzdienst sichergestellt)

·Wohnen in Miete

·Freiwillige Nachbarschaftshilfe (gegen steuerfreie Aufwandsentschädigung)

·Einbeziehung der Angehörigen je nach Wunsch der Bewohner und Angehörigen


Ausstattung des Dachgeschosses    

·Pro Bewohner ein kleines Appartement (Singleküche, Bad, Wohnraum) ca. 24 qm

·großer Gemeinschaftswohnraum und Gemeinschaftsküche für die Bewohner

·1 kleiner Raum für den Nachtdienst mit Toilette und Dusche, tagsüber Büroraum für den Assistenzdienst

  Balkone

· Barrierefreies Wohnen 


Qualifikation der eingesetzten „Persönlichen Assistenten“:

 

Für das  „Assistenznehmerbezogene Team“ ist eine hohe Fachlichkeit auf Grund der Schwere der Behinderungen der Bewohner und des daraus resultierenden besonderen persönlichen avokadorischen Assistenzbedarf (insbesondere beim Face to Face Kontakt) erforderlich.

Liebevolle und ernsthaft an der Behinderung ihrer Kinder interessierte Eltern oder Ersatzeltern  sind unabhängig von einer Ausbildung immer Profis!!!

Rebecca Klein:  „niemand sonst kennt uns so lange und gut“ 

Abgeschlossene Berufsausbildung als:

HeilerziehungspflegerIn, Gesundheits- und KrankenpflegerIn, ErzieherIn,  jeweils mit Basis I und Basis II Kurs in der Gestützten Kommunikation

Ergänzende Kräfte:

KrankenpflegehelferInnen, AltenpflegehelferInnen, HeilerziehungspflegehelferInnen jeweils mit Basis I und Basis II Kurs in der Gestützten Kommunikation

Low-Budget- Kräfte (Zivildienstleistende, FSJ`ler, Praktikanten, Schüler der jeweiligen Ausbildungen mit

FC-Schulung durch den Assistenzdienst elwela.)

Freiwillige Nachbarschaftshilfe  (auch gegen Entgelt durch den Assistenzdienst)

Heilpädagogen, Dipl. Sozialpädagogen als Honorarkräfte mit FC-Kurs


Organisation der Assistenz:

 

In der Gemeinschaft im Dachgeschoss ist rund um die Uhr eine Fachkraft (ausschließlich HeilerziehungspflegerIn, KrankenpflegerIn oder ErzieherIn) anwesend. Eine Ausnahme nach Absprache ist nur möglich, wenn sich kein Bewohner im Dachgeschoss befindet. Während dieser Zeit ist die Rufbereitschaft der Präsenskraft erforderlich. Die Präsenskraft hat den Gesamtüberblick über den gemeinsamen und individuellen Wochenablauf der Gemeinschaft und übernimmt spezielle Verantwortungsbereiche. Während der Präsenszeit ist sie für alle anwesenden Bewohner zuständig. Die Präsenskraft kann zu festgelegten Zeiten persönliche Assistentin von bestimmten Bewohnern sein, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Während dieser Zeit übernimmt eine andere Person die Präsenszeit. Der Assistenzdienst organisiert die rund um die Uhr Anwesenheit der Präsenskraft. Die Präsenskraft ist auch beratend für persönliche Assistenten zuständig, die keine entsprechende Qualifikation besitzen. Der Präsenskraft kann bei Bedarf eine ergänzende Kraft hinzuziehen.

 

Zusätzlich wird mit jedem Bewohner der individuelle Assistenzbedarf erarbeitet und durch selbst ausgewählte persönlichen Assistenten angeboten.  Der individuelle Assistenzbedarf kann in Teilbereichen auch durch durch Assistenten mit anderen Qualifikationen übernommen werden, die Beratung übernimmt dann die Präsenskraft.

(z.B Gestützte Kommunikation, Grundpflege, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, siehe Konzept Assistenzdienst unter Assistenzleistungen) 


Hauswirtschaft:

 

Hauswirtschaftskräfte durch den Assistenzdienst.

(Böden, Fenster, Bäder, Küche, Reinigung der Gemeinschaftsräume inklusive Schränke, Schlafräume des Nachtdienstes, Abfall entsorgen usw.)

Wenn möglich, je nach Fähigkeiten der Einbeziehung der Bewohner, aber nicht als Voraussetzung.

 

Die individuelle Reinigung (Abstauben der privaten Zimmer, private Schränke reinigen, Betten beziehen, Betten richten, Einkaufen, Kochen, Tisch decken, Geschirr spülen übernehmen die advokatorischen persönlichen Assistenten gemeinsam mit den Assistenznehmern. Dazu ist je nach Bewohner eine Schulung in FC zur Erweiterung der Handlungskompetenz erforderlich.


Nachtdienst

 

Nachtbereitschaft: 1 Fachkraft übernachtet in der Wohnung

Rufbereitschaft für Krisensituationen: „Rufbereitschaftsteam“ des Assistenzdienstes.

(z. B. Zwänge, Aggressionen, schwer zu beeinflussende Ängste, die besonders bei Menschen mit Autismus oder autistischen Zügen auch nachts auftreten können, erfordern die Assistenz  von 2 Personen)


Organisation und „Arbeitgeber“ der AssistentInnen

 

Sicherstellung der qualifizierten „Rund um die Uhr Assistenz“ durch den Assistenzdienst ( Genossenschaft ) elwela in Selbsthilfe (siehe entsprechendes Konzept)


Finanzierung:

 

Trägerübergreifendes persönliches Budget

Teilbudgets der Eingliederungshilfe

Pflegeversicherung

Krankenkasse

Grundsicherung für auf Dauer erwerbsunfähige Menschen


Elke und Rebecca Klein

Mai 2010 (10ter Entwurf)

  

Leitsatz von Evamaria Armah

 

Jeder

einzelne Mensch

braucht...

 

Wohnraum

    für den Körper

Zeitraum

    für die Seele

Spielraum

    für den Geist

 

 

zurück zum Anfang

 


© trauminsel-47drei - eMail an trauminsel-Webmaster
 

aktualiesiert 06.06.2010