Rechte von Menschen mit Behinderung
Art 3 Abs. 3 GG "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
Auf den nachfolgenden Seiten werden ausschließlich Gesetzestexte, die für die trauminsel47drei relevant sind, veröffentlicht.
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung:
UN-Konvention deutsch leichte Sprache
Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung:
Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG
Persönliches Budget: Persönliches Budget
Auszüge aus der Pflegereform : Pflegereform
Betreuungsrecht: Rechte des Betreuten
Erarbeitet von Elke Klein für elwela: rechtlichen Unterschiede der Wohnformen
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aktualiesiert 05.07.2010

