Rechte von Menschen mit Behinderung

 

Art 3 Abs. 3 GG "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"

 

Auf den nachfolgenden Seiten werden ausschließlich Gesetzestexte, die für die trauminsel47drei relevant sind, veröffentlicht.

 

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung:

Übereinkunft der UN

UN-konvention Deutsch

UN-Konvention deutsch leichte Sprache

Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung:

Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG

Persönliches Budget: Persönliches Budget

Auszüge aus der Pflegereform : Pflegereform

Betreuungsrecht:  Rechte des Betreuten

Erarbeitet von Elke Klein für elwela:  rechtlichen Unterschiede der Wohnformen

 

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aktualiesiert 05.07.2010