Rechte von Menschen mit Behinderung

 

Auszüge aus der Pflegereform

14. März 2008

Das bringt die Pflegereform 2008

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verändert die Strukturen der Pflege zugunsten aller Beteiligten, insbesondere aber der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und der Pflegenden. Das führt dazu, dass die Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen ausgerichtet wird.

Die Leistungen werden schrittweise erhöht – im Bereich der häuslichen Pflege, aber auch für demenziell erkrankte Pflegebedürftige im stationären Bereich.

Erstmals wird es einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) geben. Als zentrale wohnortnahe und erreichbare Anlaufstellen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen werden Pflegestützpunkte nach einer dahingehenden Länderentscheidung eingerichtet.

Diese Maßnahmen stärken den Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen, die eine quartiersbezogene und an den Bedürfnissen der hilfebedürftigen Menschen ausgerichtete Versorgung und Betreuung in Zukunft ermöglichen.

Die Reform verbessert die Qualität der Pflege, macht gute und weniger gute Einrichtungen für Bürgerinnen und Bürger transparent und die erbrachten

Leistungen besser vergleichbar.I

1. Schrittweise Anhebung der ambulanten Sachleistungen, des

Pflegegeldes sowie der stationären Leistungen

Die ambulanten Sachleistungsbeträge werden bis 2012 stufenweise

angehoben:

Pflegestufe bisher €     2008     2010     2012

Stufe I             384     420        440     450

Stufe II             921     980     1.040    1.100

Stufe III*         1.432   1.470   1.510    1.550

*Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe von 1.918 € monatlich

bleibt unberührt.

Das Pflegegeld wird bis 2012 wie folgt angehoben:

Pflegestufe bisher €     2008     2010     2012

Stufe I                 205     215     225     235

Stufe II                410     420     430     440

Stufe III               665     675     685     700

In der vollstationären Versorgung werden die Stufe III und Stufe III in Härtefällen

bis 2012 stufenweise wie folgt verändert:

Pflegestufe bisher €     2008     2010     2012

Stufe III         1.432     1.470    1.510    1.550

Stufe III

Härtefall

                    1.688     1.750     1.825     1.918

Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert.

2. Ausweitung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter

Alltagskompetenz im ambulanten Bereich

Ab 1. Juli 2008 werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag steigt von bisher 460 €

jährlich auf bis zu 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 € monatlich (erhöhter Betrag), also auf 1200 € bzw. 2400 € jährlich. Personen mit einem

vergleichsweise geringeren allgemeinem Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinem

Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag.

Einzelheiten über die Zuordnung zu einer der beiden Gruppen werden bis zum Inkrafttreten der Reform von den Spitzenverbänden der Pflegekassen im Rahmen von Richtlinien festgelegt. Die im Verlaufe eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz der so genannten Pflegestufe 0 erhalten erstmals auch diese Leistungen.

7. Leistungsdynamisierung

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen künftig in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert werden. Die Leistungen können dann an die

Preisentwicklung angepasst werden.

Da die bisherigen Leistungsbeträge ab 2008 stufenweise angehoben werden, beginnt die entsprechende Dynamisierung erstmals 2015, drei Jahre nach

II. Abbau von Schnittstellenproblemen – Heimärzte und

III. Verbesserung der Demenzbetreuung in Pflegeheimen

3. „Poolen“ in neuen Wohnformen und mehr Möglichkeiten für

Einzelpflegekräfte

Immer mehr Menschen haben den Wunsch, im Alter in anderen Wohnformen zum Beispiel in Senioren-WGs und möglichst selbstbestimmt zu leben. Das so

genannte „Poolen“ von Leistungsansprüchen soll u. a. die Nutzung neuer Wohnformen oder Wohn- oder Hausgemeinschaften verbessern.

Zur flexibleren Nutzung solcher Wohnformen können Sachleistungsansprüche von Versicherten künftig auch gemeinsam mit anderen Leistungsberechtigten in Anspruch genommen werden („Poolen“). Die Ansprüche mehrerer Pflegebedürftiger auf grundpflegerische Leistungen und hauswirtschaftliche

Versorgung werden so gebündelt. Aus diesem „Pool“ können dann Betreuungsleistungen bezahlt werden. Beispielsweise kümmert sich eine

Pflegekraft um mehrere Pflegebedürftige. Sich ergebende „Effizienzgewinne“ sind für zusätzliche Betreuungsleistungen durch Leistungserbringer (Vertragspartner der Pflegekassen) zu nutzen. Beispielsweise kümmert sich in einem Wohnhaus oder in einer Wohngemeinschaft eine Pflegekraft um mehrere Pflegebedürftige.

Das bringt mehr Zeit und mehr Zuwendung.

5. Einzelverträge

Die Pflegekassen sollen leichter Verträge mit selbständigen Einzelpflegekräften schließen können. Das war bisher nur zulässig, wenn die Versorgung nicht durch ambulante Pflegedienste sicherzustellen war. In Zukunft kann zum Beispiel eine Kranken- oder Altenpflegerin bzw. Kranken- oder Altenpfleger, die/der sich selbständig machen möchte, Verträge mit den Pflegekassen zur Versorgung eines oder von mehreren Pflegebedürftigen abschließen.

 

 

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aktualiesiert 02.06.2010