trauminselHorgau

Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner: “Das Heim macht sich selbst zum Auslaufmodell „………….. Zu abnorm war dieses flächendeckende Anstalts- und Heimsystem. Noch nie zuvor war eine Kultur auf die Idee gekommen, alle Bürger nach ihrer zeitgemäßen Brauchbarkeit zu sortieren und, um die Brauchbaren zur maximalen Entfaltung ihrer Arbeitsfähigkeit zu bringen, die Unbrauchbaren als hinderliche Störfaktoren, als Hilfs- oder Kontrollbedürftige zu etikettieren, nach Sorten zu spezialisieren und zu homogenisieren und – nach in der Regel erfolglosen Veränderungsbemühungen – in ein flächendeckendes Netz von Institutionen zu konzentrieren und lebenslänglich unsichtbar zu machen.“ (Seite 23/24 aus „Leben und sterben wo ich hingehöre“. 2007)



Seit Dezember 2019 ist die Lebenswiese, ein barrierefreies Wohnquartier für Familien, Singles, Alleinerziehende, Senioren, junge Leute und für Menschen mit Behinderung bezugsfertig. Sie entsteht in der Gemeinde Horgau im südlichen Landkreis Augsburg. Das Bauunternehmen Deurer GmbH & Co KG vermietet in einem der Häuser u. a. sozial geförderten Wohnraum für Menschen mit komplexer Behinderung. Die „trauminsel“ hat so endlich, eingebettet inmitten bunter Nachbarschaft, ein zuhause gefunden.

8 trauminselMieter, die alle einen Assistenz/Pflegebedarf von bis zu 24 Stunden haben, leben dort in einer Hausgemeinschaft. 2 trauminselMieter werden auf Wunsch und Bedarf alleine wohnen. Eine Dreier-WG und eine Zweier-WG vervollständigen diese Gemeinschaft. Ein weiterer trauminselMieter wird im Nachbarhaus leben.

Alle benötigen wegen ihrer komplexen Behinderungen sowohl tagsüber als auch nachts Assistenz, um ihren Alltag meistern zu können. So ist selbstbestimmte und individuelle Teilhabe am Leben möglich. Ein gemeinsamer Gruppenraum „Spässlebude“ genannt, lädt zur Gemeinsamkeit und regelmäßigen Feiern ein. Es können persönliche Kontakte zur Nachbarschaft und zur Gemeinde Horgau geknüpft und aufgebaut werden. Der Alltag und die Freizeit wird nach persönlichen Vorlieben gestaltet. Angehörige leben entweder mit auf dem Quartier in Nachbarschaft oder sind aus dem Landkreis Augsburg. So können familiäre Bindungen bestens aufrechterhalten werden.



Die Stiftung Sankt Johannes wird diese Assistenz/Pflege rund um die Uhr qualitätsgesichert organisieren. Je nach Bedarfslage und persönlicher Entwicklung können Synergieeffekte entstehen, vor allem nachts. Der Dienstleister bezieht vor Ort eigene Räume. Das persönliche Wohn- und Lebenskonzept wird gemeinsam mit den Betroffenen und Angehörigen nach den jeweiligen individuellen Wünschen/Bedarfen übernommen, erarbeitet, weiterentwickelt und immer wieder neu angepasst. Es soll und wird sich bei jedem Einzelnen entwickeln wo und wie Gemeinschaft aller trauminselMieter entsteht.

Die Finanzierung der Assistenz/Pflege wird durch den Bezirk Schwaben über sog. „persönliche Budgets“ sichergestellt. Die Miete wird wegen der dauerhaften vollen Erwerbsminderung, oft schon von Geburt an, durch die Grundsicherung übernommen.

Im April 2015 beschloss der Kreistag des Landkreises Augsburg den Kommunalen Aktionsplan Inklusion zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Landkreis Augsburg.

Zum Themenbereich „4.1 Barrierefreies Bauen und Wohnen“ ist unter 4.1.2. folgendes zu lesen:

Ziele: Menschen mit Behinderung finden Wohnangebote, die ihrer Lebenssituation gerecht werden. Diese Wohnangebote sichern eine gesellschaftliche Teilhabe und größtmögliche Freiheit der Lebensgestaltung.

Zur Umsetzung bedarfsgerechter ambulanter Wohnangebote für Menschen mit Behinderung muss barrierefreies Wohnen bei Bedarf bis hin zur gesicherten 24-StundenAssistenz verknüpft werden können. Dazu sollen weitere quartiers-/gemeindenahe barrierefreie Wohnmöglichkeiten geschaffen werden.

Rechtliche Grundlagen:

UN-BRK insbesondere der Artikel 19

Bundesteilhabegesetz, insbesondere das Persönliche Budget

Bayerisches Gleichstellungsgesetz